§§ 22, 23 und 24 SGB VIII regeln die Förderung in der Kindertagespflege.
Die Höhe des Betreuungsgeldes, welches an das Jugendamt zu entrichten ist, ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl an Kindern in der Familie.
Welches Jugendamt bzw. welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Für Saulheim: Zuständiges Jugendamt Alzey Worms
Frau Julia Kruger, Ernst-Ludwig-Straße 36 , 55232 Alzey
Tel:06731/4085311 E-Mail: kruger.julia@alzey-worms.de
Weitere Informationen und Dokumente zum Download:
Kindertagespflege | Landkreis Alzey-Worms (kreis-alzey-worms.eu)
Zu dem Vertrag zwischen den Eltern und dem Jugendamt wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Eltern und mir, der Kindertagespflegeperson, abgeschlossen. Dieser regelt u.a. auch den Zusatzbeitrag von 3,00 € pro Stunde, der von den Eltern an mich zu entrichten ist.
Außerdem berechne ich eine Essensgeldpauschale von 60,00 € im Monat, in dem die Zubereitung und Bereitstellung von einem vollwertigen Frühstück, Mittagessen, Snacks und Getränken (Wasser und ungesüßter Tee) enthalten sind.
Über die gesamten Kosten stelle ich eine monatliche, detaillierte Endabrechnung aus.
Gut zu wissen: Betreuungskosten (abzgl. Verpflegung) sind steuerlich absetzbar!